Für Arbeitsuchende

Die Vermittlung in eine sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung ist für Bewerber unter Vorlage eines gültigen Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur (VGS) sowie für Bewerber ohne VGS möglich und ist in beiden Fällen i.d.R. für den Bewerber kostenfrei.
Die Abwicklung und Vergütung bei Bewerbern mit VGS erfolgt gem. den Durchführungs-bestimmungen der Bundesagentur für Arbeit. (§16 Abs.1 SGB II i.V.m. § 421g SGB III)

Für Arbeitgeber

Personalrekruiting nach Vorgaben und Wünschen des Auftraggebers, wie z.B. Ausschreibungen, Vorstellungsgespräche, Vorauswahl von Bewerbern, Durchführung des Bewerbungsverfahrens usw.   
Die Vergütung der Vermittlung von Bewerbern ohne gültigen VGS erfolgt auf Grund einer individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.

Bewerbungscoaching für Arbeitssuchende 

Unterstützung bei der Auswahl eines geeignete Arbeitsplatzes und Hilfe bei der Erstellung formgerechter Bewerbungsunterlagen, Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch etc. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage einer individuellen Vereinbarung.